Für manchen Arbeitnehmer ist in dieser Corona-Zeit ungewollt Kurzarbeit angesagt.
Es ist nicht immer leicht, den Tag auszufüllen, wenn man plötzlich so viel Zeit hat.
 
Aber haben Sie schon an die Steuererklärung 2019 gedacht?
 
Der letzte Termin für die Abgabe ist der 31.07.2020 und die Zeit vergeht schnell.
 
 
 
 
Welche Formulare gibt es zur Steuererklärung und wann sind sie einzusetzen?
Hier sind die wichtigsten Formulare aufgeführt:

  • Mantelbogen
    Für jeden, der eine Steuererklärung abgibt
  • Anlage Sonderausgaben
    Für Sonderausgaben wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Unterhaltszahlungen
  • Anlage außergewöhnliche Belastungen
    Für Kosten, die beispielsweise durch Katastrophen, Krankheit oder Behinderung entstehen
  • Anlage 35a
    Für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Anlage N
    Für Arbeitnehmer (N = nichtselbständige Arbeit)
  • Anlage Vorsorgeaufwand
    Falls Versicherungsbeiträge gezahlt wurden
  • Anlage AV
    Im Fall von Sonderausgabenabzug für Beiträge in Riester-Vertrag (AV = Altersvorsorge)
  • Anlage KAP
    Für Kapitalanleger
  • Anlage V
    Für Vermieter
  • Anlage R
    Für Rentner
  • Anlage SO
    Bei Erzielung sonstiger Einkünfte wie Spekulationsgewinnen beim Immobilienkauf
  • Anlage G
    Für Gewerbetreibende (auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen)
  • Anlage S
    Für Freiberufler und andere Selbständige nach § 18 EstG
  • Anlage VL
    Falls Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage vorliegen

Die Formulare finden Sie auch kostenlos zum Ausdrucken im Internet.
 
Sie kommen mit Ihrer Steuererklärung nicht weiter? Die Lohnsteuerhilfevereine aus Gotha unterstützen Sie gern.
 
Denken Sie beim Ausfüllen der Formulare auch an steuerliche Veränderungen, die es im Jahr 2019 gab. Diese Veränderungen können Sie im Internet nachlesen oder im Lohnsteuerhilfeverein erfragen.
 
Lassen Sie nicht so viel Zeit verstreichen.
 
Quelle: quicksteuer.de