Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft Gotha e.G. (wbg) beschloss auf seiner Sitzung im Mai einstimmig, den technischen Vorstand Heike Backhaus für eine fünfte Amtszeit wiederzubestellen. Die Diplom-Ingenieurin begann ihre Laufbahn im Unternehmen bereits 1994 und ist seit 2001 auch im Führungsgremium tätig – Nun wird sie erneut für vier Jahre die Interessen der Genossenschaft vertreten. Als einer der größten Anbieter in Gotha unterhält die wbg aktuell 2.308 Wohnungen und stellt diese zu sozialverträglichen Mieten zur Verfügung.

Mit seiner Entscheidung würdigt der Aufsichtsrat ihre umfassende Mitwirkung im Unternehmen, wie Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Udo Bender bestätigt: „Frau Backhaus nimmt umfangreiche Aufgaben in der Genossenschaft, im Verband sowie in der Zusammenarbeit mit dem GdW wahr. Bei der Vorbereitung und Durchführung der vielfältigen Baumaßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung des Wohnungsbestandes der Genossenschaft hat sie außerdem Weitsicht bewiesen“. Zu den erreichten Meilensteinen der wbg zählten in den letzten zwei Jahren u.a. die Einweihung des Neubaus im Brühl im Januar 2016 sowie die Neueröffnung der umfassend sanierten Wohnblöcke Fritzelsgasse und Blumenbachstraße im vergangenen November.

Doch auch über Baumaßnahmen hinaus reicht ihr Engagement in der wbg, wie etwa die Gewinnung der Diakonie Landkreis Gotha als Kooperationspartner zeige: „Der demografische Wandel geht gerade an den Wohnungsbaugenossenschaften nicht spurlos vorbei – um zukunftsfähig zu bleiben, darf man deshalb die Bedürfnisse der Mitglieder nicht aus den Augen verlieren“, so Heike Backhaus. Weiterhin aktiv mit den Mitgliedern in Kontakt zu stehen, nimmt sie sich deshalb auch für ihre fünfte Amtszeit fest vor.

Gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Steffen Priebe sieht sie ihre Arbeit nicht zuletzt in der Verantwortung und Tradition der genossenschaftlichen Idee: „Generationenübergreifend nachhaltigen und sicheren Wohnraum zu schaffen, war eines der erklärten Ziele bei der Gründung der ersten Wohnungsbaugenossenschaften und das soll auch weiterhin gelten.“